Für unsere Kunden stehen Autos (auch Rollstuhl gerecht) inklusive Fahrer zur Verfügung, wenn im Rahmen der Betreuungsleistung nach §45b SGB XI Fahrten gemacht werden müssen. Hierzu gehören z.B. Begleitung zu Arztbesuchen Begleitung bei Einkäufen Begleitung bei Freizeitaktivitäten